Unser Impressum/AGB | Wissenschaftsdienste
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AGB/Impressum

Wir analysieren professionell und anwendungsorientiert Daten aus vielfältigen Quellen der empirischen Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus werten wir prozessbezogene Daten aus, die periodisch z.B. im Controlling anfallen und fortlaufend berichtet und evaluiert werden.

 

Zu unseren Klienten gehören insbesondere Partner aus dem unternehmerischen Bereich, die hohen Analysebedarf haben und bei denen statistische Auswertungen auch großer Datenmengen anfallen.

 

Das begreift z.B. Mitarbeiter-befragungen, Kunden-zufriedenheitssurveys oder Marktmodellierungen mit ein.

 

Weitere Schwerpunkte unserer Expertise sind klinische Studien und Produkteinführungen der Medizintechnik bzw. der pharmazeutischen Industrie.

 

Unsere statistischen Analysen erstrecken sich aber auch auf Promotionen (Dissertationen) und Abschlussarbeiten (Diplomarbeiten/Masterarbeiten) aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere der Medizin.

Unser Impressum

Autor und Rechteinhaber der Website “wissenschaftsdienste.com” ist Dr. phil. Dipl. Soz. M.Sc. Int. Agric. Michael Bromba, Schicklerstraße 6, D-16225 Eberswalde b. Berlin (Email: brombam@zedat.fu-berlin.de, Tel. 01577-5337912). Das Unternehmen wird in der Rechtsform der Einzelpersonengesellschaft geführt.

Vorgehensweise und Ablauf

Üblicherweise wird die Aufgabenstellung oder auch die Hypothesen – evtl. verbunden mit dem auszuwertenden Datensatz – per email an uns gerichtet. Wir prüfen die Aufgabenstellung, erarbeiten die Auswertungsstrategie und geben ein unverbindliches Angebot innerhalb von spätestens drei Tagen ab. Beim Zustandekommen des Auftrags wird normalerweise eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des vereinbarten Honorars fällig, nach Eingang der Zahlung beginnen wir mit der statistischen Auswertung. Auf Wunsch kann auch ein Vertrag über eine wissenschaftliche Dienstleistung mit der genauen Aufgabenbeschreibung abgeschlossen werden. Der Auftraggeber erhält dann eine pdf- oder Word-Datei mit den vollständigen Analysen inklusive eine kurzer inhaltlichen Interpretation der Ergebnisse per email zugeschickt. Nach Abnahme durch den Auftraggeber bzw. Beendigung des Auftrages wäre dann die zweite Hälfte des Honorars fällig. Korrektur- oder Änderungswünsche müssen dabei innerhalb von zwei Wochen angebracht werden. Rückfragen werden selbstverständlich auch noch nach der Abnahme des Auftrages beantwortet. Wir garantieren im Übrigen absolute Vertraulichkeit, darüber kann eine formelle Erklärung abgegeben werden. Unsere Aufträge werden grundsätzlich unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und auf der Basis der Richtlinien der DFG (“Gute wissenschaftliche Praxis”, www.dfg.de) bearbeitet, so dass die Urheberschaft unserer Auftraggeber gewahrt bleibt und alle Ergebnisse zitierbar sind. Der Auftragnehmer erhält dabei die exklusiven Verwertungsrechte über sämtliche gelieferten Materialien (z.B. Grafiken, Statistische Analysen, Quellcodes).

Geschäftsbedingungen

Üblicherweise wird ein schriftlicher Vertrag über eine wissenschaftliche Dienstleistung zwischen der Firma wissenschaftsdienste.com (Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber abgeschlossen, der unter anderen die genaue Angabe der Aufgabenstellung, der Vergütung und dem Zeitrahmen der zu erbringenden Leistungen enthält. Sollte auf eine schriftliche Vertragsausgestaltung verzichtet werden, so gelten die nachfolgend genannten Bedingungen mit Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin als vereinbart. Diese Vereinbarung ersetzt somit den schriftlichen Vertrag und bildet die Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin.

Die Laufzeit der Vereinbarung über eine wissenschaftliche Dienstleistung beginnt mit dem Zahlungseingang der ersten Hälfte der vereinbarten Vergütung auf dem angegebenen Konto der Auftragnehmerin. Die Leistungsübergabe zur Erfüllung der beschriebenen Aufgaben an den Auftraggeber erfolgt dann bis zum vereinbarten Termin. Abweichungen vom vereinbarten Zeitrahmen, die sich aus bei Vereinbarungsabschluss nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Erbringung der vereinbarten wissenschaftlichen Dienstleistungen ergeben (z. B. weiterer Informationsbedarf seitens der Auftragnehmerin, Krankheit der Auftragnehmerin, Nachverhandlungen über zusätzliche Leistungen) berühren die Gültigkeit der Vereinbarung nicht. Die Parteien werden alle ihnen aufgrund dieser Vereinbarung bzw. deren Durchführung bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Ergebnisse und Geschäftsvorgänge aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Vereinbarung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung bekannt waren sowie für Informationen, die zu diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren. Die Verpflichtung gilt weiterhin nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vereinbarung ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei die Informationen nicht direkt oder indirekt von der bekannt gebenden Partei erhalten hat sowie für Informationen bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass die betreffende Information nach Abschluss der Vereinbarung ohne ihr Verschulden allgemein verfügbar wurde. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr überlassenen Unterlagen auf Aufforderung der Auftraggeber sofort, ansonsten unverzüglich nach Beendigung des Auftrages, ohne weitere Aufforderung an den Auftraggeber herauszugeben.

Arbeitsergebnisse
An den aus der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, übertragbares, unbeschränktes Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten.

Nachbesserung / Haftung
Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Auftraggeber und Auftragnehmerin sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin diesen Verpflichtungen nachkommt, wenn sie die übliche Sorgfalt unter Anwendung des Standes der Technik sowie unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einhält. Die Auftragnehmerin wird ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten, soweit sie nicht unverhältnismäßig sind und nicht über den vereinbarten Vereinbarungsgegenstand hinausgehen, bis zu sechs Wochen nach Übergabe der Leistungen und im Rahmen der aus der Grundausstattung der Auftragnehmerin zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mittel durchführen. Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. In der Höhe ist die Haftung der Auftragnehmerin für Fahrlässigkeit auf die zu zahlende Gesamtvergütung beschränkt. Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung sowie entgangenen Gewinn sowie andere Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Kündigung

Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Kündigung ist das erreichte Ergebnis unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Die Auftragnehmerin ist dabei darauf bedacht, ein verwertbares Teilergebnis vorzulegen. Die Gesamtvergütung ist anteilig nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verlieren alle den Inhalt dieser Vereinbarung betreffenden vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien ihre Gültigkeit. Keine der Parteien ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.

Gerichtstand ist Eberswalde b. Berlin.

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle: Disclaimer von Sören Siebert – Rechtsanwalt Internetrecht

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